Betriebsbegehungen
Regelmäßige Betriebsbegehungen sind erforderlich, um eine Erfassung der Arbeitsschutzdefizite zu ermöglichen.
Die Begehungen erfolgen nach Möglichkeit ohne eine Störung des Arbeitsablaufes.
Unsere Partner zur Begehung sind u.a. Unternehmensbevollmächtigte, Sicherheitsbeauftragte, Brandschutzbeauftragte, Betriebsärzte, Arbeitsschutzbehörden.