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Schulungen

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Ausbildung zum Brandschutzhelfer nach ASR A 2.2

Zum betrieblichen Brandschutz gem. §12 ArbSchG gehört eine jährliche Unterweisung aller Beschäftigten im vorbeugenden Brandschutz und Umgang mit Feuerlöschern.

Zusätzlich ist die Ausbildung von Brandschutzhelfern gefordert. Die notwendige Anzahl der Brandschutzhelfer ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, die bei normaler Brandgefährdung einen Anteil von 5% der Beschäftigten vorsieht.
Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind Schichtbetrieb, Abwesenheit durch Urlaub, Krankheit, Fortbildung, etc. zu berücksichtigen.

Teilnehmerkreis: Zuverlässige Mitarbeiter im Unternehmen ohne besondere Voraussetzungen

Ziel der Ausbildung ist der sichere Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigen.
(siehe DGUV-Informationen 205-023)

Inhalte: Grundzüge des Brandschutzes, betriebliche Brandschutzorganisation, Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, Gefahren durch Brände, Verhalten im Brandfall, praktische Übung mit Feuerlöscheinrichtungen.

Unsere Stärke sind u.a. flexible Termine (evtl. auch am Wochenende) in einer angenehmen Gruppengröße bei Ihnen im Unternehmen (Inhouse-Schulung). Jeder Teilnehmer erhält eine Teilnahmebestätigung.

 

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